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Energiekostenpauschale für Unternehmen

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen.

 

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Alle Infos zu den Kriterien und zur Einreichung auf >> https://www.energiekostenpauschale.at/

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Handwerkerbonus 2024

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene

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