Stadtgemeinde Güssing

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Der Wärmepreis-Deckel wurde für das Jahr 2026 verlängert. Einreichungen können ab 1. April 2026 durchgeführt werden und sind bis 31. Dezember 2026 möglich

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Die Musical Kids spielen "Rapunzel lässt kein Haar herunter" – Premiere am Samstag, 23. Mai 2026, um 17:00 Uhr im Kulturzentrum Güssing. 
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Alles über die Region ... für Kulturinteressierte, für sportlich Aktive, für Genießer. Die besten Tipps, wo man gut isst, trinkt und schläft.
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Stadtzeitung Ausgabe Jänner 2026

Aktuelle Infos aus unserer Stadtgemeinde – nachzulesen in
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Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut

Da im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, immer wieder Grünschnittablagerungen im Abflussbereich vorgefunden werden...

, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist und einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes unterliegt.
Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.

Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
o den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
o die Instandhaltung der Gewässer erschweren
o die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
o die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
o bei Hochwässern zu Verklausungen führen

Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u. a. Besitzstörungs- Unterlassungsklage, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme durch eine besondere und dauerhafte Vorrichtung nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.

Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) sowie eine Zustimmung durch die Liegenschaftsverwaltung für eine besondere und dauerhafte Vorrichtung vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.

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Saisonstart im Erlebnisfreibad am 30. Mai 2026

Das Erlebnisfreibad Güssing öffnet am Samstag, 30. Mai 2026 seine Pforten. Wie immer gibt es ab 13. April die 10% Aktion bei Kauf einer Saisonkarte bis spätestens Freitag 15. Mai 2026, 12:00 Uhr. Nützen Sie unsere 10% Ermäßigungsaktion auf Saisonkarten im Vorverkauf bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, 12:00 Uhr. Reservierungen für den 10% Bonus ausschließlich per Telefon 03322/42311 oder per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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