Burgenländischer Wärmepreisdeckel
Der Wärmepreis-Deckel wurde für das Jahr 2026 verlängert. Der Wärmepreis-Deckel ist eine Förderung des Landes für Privathaushalte. Die Förderung soll Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen helfen, die enorm gestiegenen Heizkosten zu bewältigen.
WICHTIG: Gefördert werden die Heizkosten des Jahres 2026!
Bei der Berechnung der Förderhöhe des Wärmepreis-Deckels werden die Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten (Heizkosten) des Haushalts berücksichtigt.
Antragstellung:
Die Förderperiode 2026 startet am 01. April 2026. Die Antragstellung wird, wie üblich, bis zum 31. Dezember 2026 möglich sein.
Die Berechnung der Förderung entspricht dem letzten Regelungsstand 2025 und sieht folgendermaßen aus:
Anhand des Netto-Haushaltseinkommens, welches von der zuständigen Förderstelle aus der
Transparenzdatenbank des Bundesministeriums für Finanzen entnommen wird, wird die
Zumutbarkeitsgrenze errechnet.
• bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
• bis 33.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
• bis 43.000 Euro: 7 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online oder im Stadtamt Güssing.
>> Zum Online-Antrag
Für die Antragstellung im Stadtamt Güssing benötigen Sie folgendes Antragsformular:
>> Antragsformular Wärmepreisdeckel
>> Richtlinien zum Wärmepreisdeckeln
>> Alle Infos zum Wärmepreisdeckel des Landes Burgenland auf burgenland.at




