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Sonderförderaktion – „Sauber Heizen für Alle" für Private 2023

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Burgenland unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Anmeldung bzw. Registrierung ist ausschließlich beim Bund möglich. Die Abwicklung erfolgt durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) bzw. dem Land Burgenland.

Mögliche max. Förderungshöhen:

max. 100% für 1. u. 2. Einkommensdezile
max. 75% für 3. Einkommensdezil

Grundvoraussetzung für Förderansuchen:

  • Grundstückseigentümer (min. 50%)
  • Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2021 begründet worden sein
  • neue Heizungsanlage darf vor Antragsstellung bzw. Antragsprüfung noch nicht errichtet worden sein

Wichtiger Hinweis für die Förderabwicklung:
Für die positive Bearbeitung Ihres Förderantrages sind die genauen Vorgaben seitens Bund einzuhalten und die einzelnen Antragsphasen der Reihe nach durchzuführen:

  1. Registrierung (www.sauber-heizen.at)
  2. Einkommensprüfung u. Energieberatung durch Landesförderstelle
  3. Zusendung Antragslink für Antragstellung (Übermittlung Angebote) von KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
  4. Beurteilung bzw. Genehmigung durch den Bund → Förderungszusagen durch KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
  5. Projektumsetzung innerhalb von 12 Monaten
  6. Einreichung Endabrechnung bei KPC (Auszahlung der bewilligten Endabrechnung erfolgt in drei Tranchen)

Falls eine Registrierung für „Sauber Heizen für Alle“ durchgeführt wird, darf keine Registrierung für die Bundes-Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ erfolgen.

Weitere Infos / Informationsblatt / FAQ – Häufig gestellte Fragen / Rechtliche Grundlagen:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2023

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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